Die thyssenkrupp tarifvertrag tabelle ist vor allem dann relevant, wenn man das eigene Gehalt sauber einordnen will: nach Entgeltgruppe, Arbeitszeit, Zulagen und Sonderzahlungen. Gerade in der Stahl- und Metallwelt macht nicht nur das Monatsgrundentgelt den Unterschied, sondern auch die Frage, welcher Tarifbereich am Standort gilt und welche Extras wirklich dazukommen. Genau das ordne ich hier für 2026 praxisnah ein.
Die wichtigsten Punkte zur Tariftabelle bei thyssenkrupp auf einen Blick
- Für die Stahlindustrie ist 2026 die Monatsentgelttabelle ab 1. April 2026 der wichtigste Referenzwert.
- Die Grundentgelte reichen von 2.789,00 Euro in EG 1 bis 7.178,50 Euro in EG 14 nach 36 Monaten.
- Die tarifliche Wochenarbeitszeit liegt bei 35 Stunden; bei Teilzeit wird das Entgelt anteilig berechnet.
- Zusätzlich zählen Zulagen, T-ZUG, T-Geld, Urlaub und Sonderzahlungen oft spürbar zum Jahresgehalt.
- Bei thyssenkrupp gibt es nicht nur einen Tarifrahmen, sondern je nach Sparte und Standort unterschiedliche Regeln.
So liest man die Tariftabelle bei thyssenkrupp
Wer auf das Grundgehalt schaut, sollte die Tabelle nicht isoliert lesen. In der Praxis geht es immer um das Zusammenspiel aus Entgeltgruppe, Arbeitszeitmodell, Leistungszulage und Sonderzahlungen. Bei thyssenkrupp Steel ist außerdem wichtig, dass der aktuelle Sanierungstarifvertrag die Lage im Unternehmen weiter beeinflusst, während die öffentlichen Entgeltwerte der beste Anker für eine realistische Gehaltsprüfung bleiben.
| Begriff | Was er praktisch bedeutet |
|---|---|
| Entgeltgruppe | Ordnet die Tätigkeit nach Anforderung, Verantwortung und Qualifikation ein. |
| Monatsgrundentgelt | Das tarifliche Grundgehalt vor Zulagen und Sonderzahlungen. |
| Leistungszulage | Ein variabler Aufschlag, der die betriebliche Leistungserwartung abbildet. |
| T-ZUG / T-Geld | Zusätzliche tarifliche Zahlungen mit eigener Logik und teils betrieblicher Differenzierung. |
| Arbeitszeitbezug | Die Tabelle basiert auf 35 Stunden pro Woche und wird bei Abweichungen anteilig angepasst. |
Ich lese solche Tabellen immer zuerst wie eine Landkarte: Nicht die erste Zahl zählt, sondern die Frage, ob die Zahl überhaupt zur eigenen Tätigkeit und zum richtigen Tarifgebiet passt. Genau deshalb lohnt sich jetzt der Blick auf die konkreten Werte für 2026.
Die Entgeltgruppen und Monatsgehälter für 2026
Die öffentlich zugängliche Tarifkarte für die nordwestdeutsche Eisen- und Stahlindustrie weist ab 1. April 2026 die folgenden ERA-Monatsgrundentgelte aus. Das sind Bruttowerte vor Steuern und Sozialabgaben. Die zusätzliche Spalte mit 110 Prozent zeigt einen Orientierungswert, der die durchschnittliche Leistungszulage mitdenkt. Das heißt aber nicht, dass dieser Betrag automatisch als Bonus ausgezahlt wird.
| Entgeltgruppe | Monatsgrundentgelt ab 1. April 2026 | 110 Prozent | Stundenentgelt |
|---|---|---|---|
| EG 1 | 2.789,00 € | 3.067,90 € | 18,32 € |
| EG 2 | 2.823,00 € | 3.105,30 € | 18,54 € |
| EG 3 | 2.855,50 € | 3.141,05 € | 18,76 € |
| EG 4 | 2.899,50 € | 3.189,45 € | 19,04 € |
| EG 5 | 2.960,50 € | 3.256,55 € | 19,44 € |
| EG 6 | 3.037,50 € | 3.341,25 € | 19,95 € |
| EG 7 | 3.132,00 € | 3.445,20 € | 20,57 € |
| EG 8 | 3.295,00 € | 3.624,50 € | 21,64 € |
| EG 9 | 3.561,00 € | 3.917,10 € | 23,39 € |
| EG 10 | 3.914,00 € | 4.305,40 € | 25,71 € |
| EG 11 | 4.389,00 € | 4.827,90 € | 28,83 € |
| EG 12 bis zum 36. Monat | 4.523,00 € | 4.975,30 € | 29,71 € |
| EG 12 nach dem 36. Monat | 5.023,00 € | 5.525,30 € | 32,99 € |
| EG 13 bis zum 18. Monat | 5.054,00 € | 5.559,40 € | 33,20 € |
| EG 13 nach dem 18. Monat | 5.351,50 € | 5.886,65 € | 35,15 € |
| EG 13 nach dem 36. Monat | 5.945,50 € | 6.540,05 € | 39,05 € |
| EG 14 bis zum 12. Monat | 5.741,00 € | 6.315,10 € | 37,71 € |
| EG 14 nach dem 12. Monat | 6.100,50 € | 6.710,55 € | 40,07 € |
| EG 14 nach dem 24. Monat | 6.459,50 € | 7.105,45 € | 42,43 € |
| EG 14 nach dem 36. Monat | 7.178,50 € | 7.896,35 € | 47,15 € |
Der Sprung ist nicht klein: Zwischen EG 1 und EG 8 liegen bereits 506,00 Euro brutto pro Monat, und EG 14 nach 36 Monaten liegt noch einmal deutlich darüber. Genau deshalb ist die korrekte Gruppierung wichtiger als jeder Jobtitel auf dem Papier. Wenn Teilzeit im Spiel ist, wird der Tabellenwert außerdem anteilig nach der individuellen Wochenarbeitszeit berechnet.
Ausbildungsvergütungen 2026
Auch Auszubildende sind tariflich klar eingeordnet. Für 2026 liegen die monatlichen Vergütungen bei:
| Ausbildungsjahr | Vergütung ab 1. April 2026 |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1.242,96 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.297,67 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.378,93 € |
| 4. Ausbildungsjahr | 1.485,66 € |
Für mich ist das ein wichtiger Punkt, weil viele Bewerber nur auf das Einstiegsgehalt schauen und die Ausbildungslogik unterschätzen. In tarifgebundenen Bereichen entscheidet oft die Struktur der Stufe über den echten Abstand zum nächsten Karriereschritt.
Wie die Eingruppierung wirklich zustande kommt
Die Eingruppierung folgt nicht dem Bauchgefühl des Betriebs, sondern dem ERA-Prinzip. ERA steht für ein Entgeltrahmenabkommen, also ein System, das Tätigkeiten anhand von Anforderungen bewertet. Entscheidend ist deshalb nicht nur, was jemand gelernt hat, sondern welche Arbeitsaufgabe mit welcher Komplexität, Verantwortung und Selbstständigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Warum der Jobtitel nicht reicht
Ein Titel wie Techniker, Sachbearbeiter oder Anlagenführer sagt noch nicht, in welcher Entgeltgruppe man landet. Zwei vergleichbare Stellen können unterschiedlich bewertet sein, wenn sich etwa die Entscheidungsfreiheit, die Fachtiefe oder die Tragweite von Fehlern unterscheiden. Genau das ist im Tarifalltag oft der Grund für Missverständnisse.
Ich würde deshalb nie nur nach Berufsbezeichnung vergleichen, sondern immer nach der konkreten Aufgabenbeschreibung. Wer das übersieht, vergleicht schnell Äpfel mit Birnen und wundert sich später über mehrere Hundert Euro Unterschied.
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Was bei Teilzeit und längeren Arbeitszeiten passiert
Die Tariflogik ist hier recht klar: Die Monatsgrundentgelte basieren auf 35 Stunden pro Woche. Wenn die individuelle regelmäßige Wochenarbeitszeit abweicht, wird der Tabellenwert entsprechend umgerechnet. Das gilt sowohl nach unten als auch bei vereinbarten Verlängerungen nach oben.
Für die Praxis heißt das: Ein scheinbar identisches Grundgehalt kann je nach Arbeitszeitmodell spürbar anders ausfallen. Wer Angebote vergleicht, sollte also immer die Wochenstunden mitlesen, sonst entsteht ein falsches Bild vom tatsächlichen Monatsverdienst.
Wenn diese Logik sitzt, wird die Tabelle viel nützlicher, weil sie nicht mehr nur Zahlen zeigt, sondern die eigene Position im Betrieb erklärt. Als Nächstes lohnt sich deshalb der Blick auf die Leistungen, die oft zusätzlich zum Grundgehalt dazukommen.
Welche Zulagen und Sonderzahlungen das Gehalt ergänzen
Das Monatsgrundentgelt ist nur die Basis. In der Tarifpraxis bei thyssenkrupp spielen Zusatzleistungen eine große Rolle, weil sie das Jahresgehalt deutlich verschieben können. Manche Zahlungen sind klar tariflich festgelegt, andere hängen von Betriebsvereinbarungen oder wirtschaftlichen Bedingungen ab.
| Baustein | Regelung 2026 | Praktische Wirkung |
|---|---|---|
| Leistungszulage | Individuell bis 20 Prozent; betrieblicher Durchschnitt meist um 9 bis 11 Prozent | Kann das Monatsgehalt je nach Leistung und Bewertung spürbar anheben |
| Urlaub | 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche | Zusätzliche Stabilität bei der Jahresplanung |
| Zusätzliche Urlaubsvergütung | 2,4 Prozent einer Monatsvergütung je Urlaubstag | Erhöht den Wert des Urlaubs gegenüber einem reinen Standardanspruch |
| AVWL | 319,08 Euro jährlich für Vollzeit, 159,48 Euro für Auszubildende | Tarifliche Altersvorsorgekomponente, die oft übersehen wird |
| Sonderzahlung | Ohne abweichende Betriebsregelung 25, 35, 45 oder 55 Prozent nach 6, 12, 24 oder 36 Monaten | Bindet Betriebszugehörigkeit stärker an das Einkommen |
| T-ZUG (A) | 27,5 Prozent eines Monatsentgelts oder unter bestimmten Bedingungen 8 freie Tage | Kann als Geld oder Zeit wirken, je nach Lebenssituation |
| T-Geld | 18,4 Prozent eines Monatsentgelts; unter wirtschaftlichem Druck verschieb- oder entfallbar | Wichtig, aber nicht in jeder Lage gleich sicher |
| T-ZUG (B) | Ab 2026 26,5 Prozent des EG-8-Grundentgelts bzw. der Ausbildungsvergütung | Eine zusätzliche tarifliche Größe, die im Jahresverlauf ins Gewicht fällt |
Für besondere Belastungen gibt es außerdem Erschwerniszuschläge, Schicht- und Nachtzuschläge sowie tarifliche Regeln für Mehrarbeit. Besonders wichtig ist dabei die Reihenfolge: Erst das Grundentgelt sauber bestimmen, dann die Zuschläge addieren. Wer beides vermischt, bewertet ein Angebot schnell zu optimistisch oder zu pessimistisch.
Warum thyssenkrupp nicht in eine einzige Tarifschublade passt
Der Konzernname allein sagt noch nicht, welches Tarifwerk gilt. Genau das ist einer der häufigsten Denkfehler bei Gehaltsvergleichen. In der Praxis können bei thyssenkrupp je nach Gesellschaft und Standort unterschiedliche Tarifwelten gelten, etwa aus der Eisen- und Stahlindustrie, der Metall- und Elektroindustrie oder auch aus branchennahen Haustarifen.
| Bereich | Typischer Tarifrahmen | Was das für die Tabelle bedeutet |
|---|---|---|
| Stahlstandorte | Eisen- und Stahlindustrie | Die hier gezeigte ERA-Tabelle ist meist der richtige Bezugspunkt. |
| Produktion und Technik außerhalb der Stahllinie | Metall- und Elektroindustrie | Andere Entgeltgruppen, andere Sonderzahlungen, teils andere Arbeitszeitregeln. |
| Handel, Logistik oder Servicegesellschaften | Branchenspezifische Tarifverträge | Urlaub, Zulagen und Jahreszahlungen können deutlich abweichen. |
Ich halte diesen Punkt für entscheidend, weil zwei Stellen mit demselben Konzernlogo am Ende sehr unterschiedliche Monatswerte haben können. Wer nur auf den Namen thyssenkrupp schaut, vergleicht leicht ein Stahlwerk mit einer Serviceeinheit und zieht daraus die falschen Schlüsse. Deshalb ist die exakte Gesellschaft immer wichtiger als das Logo auf dem Briefkopf.
Welche Angaben ich vor einem Gehaltsvergleich prüfen würde
Wenn ich ein Angebot oder eine interne Hochstufung bewerte, gehe ich immer in derselben Reihenfolge vor. Nicht das Brutto allein entscheidet, sondern die Struktur dahinter. Diese Punkte prüfe ich zuerst:
- die genaue Gesellschaft und der Standort,
- die konkrete Entgeltgruppe und mögliche Entwicklungsstufe,
- die tarifliche Wochenarbeitszeit und die tatsächlichen Wochenstunden,
- Schicht-, Nacht-, Sonn- oder Mehrarbeitszuschläge,
- ob T-ZUG, T-Geld und Sonderzahlungen separat oder bereits eingerechnet sind,
- ob es sich um tarifliche oder außertarifliche Beschäftigung handelt.
Ein schlichtes Beispiel zeigt, warum das wichtig ist: Zwischen EG 1 und EG 8 liegen bereits mehr als 500 Euro Grundgehalt pro Monat. Sobald Zulagen, Schichtsysteme und Sonderzahlungen dazukommen, vergrößert sich der Abstand im Jahresverlauf weiter. Wer also nur auf den Monatslohn schaut, unterschätzt schnell die Gesamtwirkung des Tarifvertrags.
Bei Gesprächen über Gehalt würde ich deshalb nie mit einer vagen Formulierung wie „tariflich bezahlt“ zufrieden sein. Ich will die konkrete Entgeltgruppe, die Arbeitszeitbasis und die relevanten Zusatzbausteine schwarz auf weiß sehen. Genau daran trennt sich eine belastbare Einordnung von einer groben Schätzung.
Drei Prüfsteine für 2026, bevor du eine Zahl für bare Münze nimmst
Die Tariftabelle ist ein starkes Werkzeug, aber nur dann, wenn man sie richtig liest. Drei Fragen helfen mir dabei fast immer weiter: Passt die Tabelle überhaupt zum richtigen Tarifgebiet, ist die angegebene Arbeitszeit dieselbe wie meine und sind alle Sonderzahlungen schon berücksichtigt oder noch offen?
- Tarifgebiet prüfen - Stahl, Metall und Elektro oder ein anderer Branchenrahmen führen zu unterschiedlichen Werten.
- Arbeitszeit prüfen - 35 Stunden sind die Referenz; Abweichungen verändern das Monatsentgelt direkt.
- Zusätze prüfen - Urlaub, Sonderzahlungen und T-ZUG können das reale Jahreseinkommen deutlich verändern.
Wer diese drei Punkte sauber klärt, liest die Tarifwelt nicht nur korrekt, sondern vergleicht Angebote auch fairer. Genau darin liegt am Ende der praktische Nutzen der Tabelle: Sie macht aus einer groben Gehaltszahl eine belastbare Entscheidungshilfe.